Hinterding Energieberatung 
BAFA und KFW zertifizierter Energieberater aus 48282 Emsdetten

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen mit Hinterding Energieberatung:

Förderung für energetische Sanierungen an Ihrem Gebäude!


Förderung für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet attraktive Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Mit der Unterstützung von Hinterding Energieberatung können Sie die BEG optimal nutzen und Ihr Gebäude energieeffizienter, klimafreundlicher und wertvoller machen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die BEG Einzelmaßnahmen fördern eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Energieverbrauch Ihres Gebäudes senken und den Wohn- bzw. Arbeitskomfort verbessern können.

Dazu gehören unter anderem:

Wohngebäude:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Wände, Dach, Kellerdecke)
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Erneuerung der Heizungsanlage (seit 2024 über die KfW)
  • Einbau einer solarthermischen Anlage (seit 2024 über die KfW)
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Lüftungsanlagen


Nichtwohngebäude: 

  • Dämmung der Gebäudehülle (Wände, Dach, Kellerdecke)
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Erneuerung der Heizungsanlage (seit 2024 über die KfW)
  • Lüftungsanlagen
  • Beleuchtungsanlagen
  • Deckenkühlungssysteme
  • Maßnahmen zur Wärme- und Kälterückgewinnung
  • Höhe der Förderung 


Die Höhe der Förderung für BEG Einzelmaßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme, der erreichten Energieeinsparung und der Art des Gebäudes.
Wohngebäude: Die maximale Förderung liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.
Nichtwohngebäude: Die maximale Förderung liegt bei 10 Millionen Euro pro Gebäude und Jahr.


Förderung mit und ohne isfp


Der isfp (individueller Sanierungsplan) kann bei der BEG Einzelmaßnahmen eine Rolle spielen. Mit einem isfp können Sie unter Umständen eine höhere Förderung erhalten. Der isfp muss von einem zertifizierten Energieberater erstellt werden und zeigt auf, welche Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude notwendig sind, um ein bestimmtes Energieeffizienz-Niveau zu erreichen.



Förderanträge mit Energieberater


Die Beantragung der BEG Einzelmaßnahmen muss von einem zertifizierten Energieberater begleitet werden.
Hinterding Energieberatung bietet Ihnen diese Unterstützung gerne an.
Wir erstellen den isfp (optional), stellen den Förderantrag und begleiten Sie bis zur Auszahlung der Förderung.


Warum ist ein Energieberater notwendig?


Fachliche Expertise:
Energieberater verfügen über das notwendige Fachwissen, um Sie umfassend zu den förderfähigen Maßnahmen zu beraten und die Energieeinsparung zu berechnen.
Antragstellung: Sie können einen Energieberater mit der Erstellung des Förderantrags beauftragen, da dieser die komplexen Antragsunterlagen fachgerecht erstellen kann.
Begleitung: Energieberater begleiten Sie während des gesamten Prozesses, von der Antragsstellung bis zur Auszahlung der Förderung, und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung für Heizungstechnik und Heizungstausch seit Anfang 2024 ausschließlich über die KfW beantragt werden muss. Weitere Informationen zur Heizungssanierung mit der BEG finden Sie auf der Website der KfW: Heizungsförderung 

Hinterding Energieberatung: Ihr Partner für die BEG Einzelmaßnahmen.


Mit Hinterding Energieberatung haben Sie einen erfahrenen und kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie bei der Nutzung der BEG Einzelmaßnahmen optimal unterstützt. Wir sorgen dafür, dass Sie die Förderung schnell, unkompliziert und maximal ausschöpfen können.


Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch!

Weitere Informationen:
BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude