Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bringt eine Verpflichtung zur Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien für alle neuen Heizungen ab 2028 mit sich. Diese Maßnahme stärkt Klimaschutz, Energiesicherheit und Verbraucherschutz. Um die finanzielle Hürde für den Umstieg auf erneuerbares Heizen zu erleichtern, bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfassende Unterstützung.
1. Wichtige Punkte der neuen Förderung für den Heizungstausch:
Grundförderung von 30% für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden.
2. Weiterhin gültige Eckpunkte der Förderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen:
3. Der neue Ergänzungskredit:
4. Antragstellung und Bedingungen:
5. Gültigkeit und Übergangsregelung:
Der Heizungstausch kann bereits jetzt beauftragt werden.
Förderantrag zu neuen Konditionen kann bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden.
Die technische Antragstellung für private Selbstnutzer bei der KfW im Februar 2024 gestartet.
Weitere Antragstellergruppen können im Laufe des Jahres 2024 folgen.
Profitieren Sie jetzt von den neuen Fördersätzen und gestalten Sie aktiv die Wärmewende mit!