Hinterding Energieberatung 
BAFA und KFW zertifizierter Energieberater aus 48282 Emsdetten

Heizungsförderung 2024 über die KFW


Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bringt eine Verpflichtung zur Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien für alle neuen Heizungen ab 2028 mit sich. Diese Maßnahme stärkt Klimaschutz, Energiesicherheit und Verbraucherschutz. Um die finanzielle Hürde für den Umstieg auf erneuerbares Heizen zu erleichtern, bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfassende Unterstützung.


1. Wichtige Punkte der neuen Förderung für den Heizungstausch:
Grundförderung von 30% für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden.

  • Effizienz-Bonus von 5% für Wärmepumpen mit bestimmten Eigenschaften.
  • Zuschlag von 2500 Euro für Biomasseheizungen mit niedrigen Staubemissionen.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% für frühzeitigen Austausch ineffizienter alter Heizungen.
  • Einkommensabhängiger Bonus von 30% für Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
  • Die Förderungen können kumuliert werden, jedoch beträgt der maximale Zuschuss 70%.


2. Weiterhin gültige Eckpunkte der Förderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen:

  • Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen, z.B. Dämmung und Heizungsoptimierung, mit einem Fördersatz von bis zu 20%.
  • Maximale förderfähige Ausgaben liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.

3. Der neue Ergänzungskredit:

  • Zinsverbilligter Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
  • Voraussetzung ist die Zuschusszusage der KfW oder der Zuwendungsbescheid des BAFA.


4. Antragstellung und Bedingungen:

  • Heizungsförderung kann bei der KfW beantragt werden, Effizienzmaßnahmen beim BAFA.
  • Der Ergänzungskredit kann über die Hausbank beantragt werden.
  • Mit dem Antrag muss ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorgelegt werden.

 5. Gültigkeit und Übergangsregelung:

Der Heizungstausch kann bereits jetzt beauftragt werden.
Förderantrag zu neuen Konditionen kann bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden.

  • Übergangsregelung gilt bis 31. August 2024 für begonnene Vorhaben.

Die technische Antragstellung für private Selbstnutzer bei der KfW im Februar 2024 gestartet.
Weitere Antragstellergruppen können im Laufe des Jahres 2024 folgen.

Profitieren Sie jetzt von den neuen Fördersätzen und gestalten Sie aktiv die Wärmewende mit!